Der Bundestag wundert sich, dass Vorratsdatenspeicherung nicht so gut ankommt

Auf welchem Planeten leben manche Politiker? Und wie lange brauchen Nachrichten von unserem Planeten zu ihrem? Der Deutsche Bundestag hat verwundert zur Kenntniss genommen, dass die geplante Vorratsdatenspeicherung überwiegend mit Ablehnung begegnet wird:

Ã?berwiegend negativ fallen die Stellungnahmen der vom Rechtsausschuss eingeladenen Sachverständigen zu einer Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung am heutigen Freitagmittag aus. Grundlage ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (16/5846) und eine umzusetzende Richtlinie der EU. Nach dem Entwurf sind Telekommunikationsdienste ab 2008 verpflichtet, die Daten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern. Gespeichert wird, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. So werden beispielsweise die Rufnummer sowie Beginn und Ende der Verbindung, geordnet nach Datum und Uhrzeit, bei Handy-Telefonaten und SMS auch der Standort des Benutzers festgehalten. Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter vom Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. aus Köln, war der Meinung, der mit der Vorratsdatenspeicherung einhergehende „Paradigmenwechsel im Datenschutz“ hebe das bisher geltende Verbot anlass- und verdachtsunabhängiger Datenspeicherung auf. Die Nutzer von Telekommunikationsdiensten würden folglich unter „Generalverdacht“ gestellt. Christoph Fiedler, der unter anderem für ARD, ZDF und den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger Stellung nahm, war der Auffassung, die Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung würde in der vorliegenden Fassung die Pressefreiheit „in einem ihrer sensibelsten Punkte mit ungeahnter Intensität beschädigen“. Zum ersten Mal erhielten staatliche Stellen Zugriff auf alle elektronischen Kontakte von und mit allen Journalisten. Die Abschreckungswirkung für potenzielle Informanten sei offensichtlich. Der Berliner Universitätsprofessor Christian Kirchner meinte ebenfalls, es sei streitig, ob der Umfang der Vorratsdatenspeicherungspflicht verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. […]

Ob die Verwunderung eine Ã?nderung oder gar die Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung zur Folge hat? Ich sehe da eher schwarz und freue mich auf eine Zukunft ohne Privatsphäre oder so unnötiges Treiben wie investigativen Journalismus. Ih werde mich hier ruhig an Schäuble halten und, wie er es auch tut, ein glückliches Leben führen, bis die unvermeidbare Atombombe kommt. Oder mir ein von Jung abgeschossenes Flugzeug auf den Kopf fällt.

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