Was für Luschen. Die haben doch bestimmt was zu verbergen! Reden davon, dass die Vorratsdatenspeicherung missbraucht werden könne. Vollkommen absurd, wenn man sich etwas in der Richtlinie zur „Ã?bergabe-Schnittstelle für Anfrage und Lieferung zurückgehaltener Daten“ (Dank Vorratsdatenspeicherung wird bestimmt auch der Mitarbeiter geschnappt, der dem ORF ein Vorabversion zugespielt hat.) umguckt:
„Die Anfragenstruktur, definiert in Sektion 7.5.1, erlaubt ein breites Spektrum von Anfragen. Einige der Anfragen, die unter dieser Struktur möglich sind, werden nicht notwendigerweise in allen Jurisdiktionen legal sein … Das Ziel des vorliegenden Dokuments ist es, eine Struktur zu definieren, die technisch ein breites Spektrum von Anfragen zulässt. BloÃ? weil eine Anfrage im Rahmen von 7.5.1 möglich ist, bedeutet das nicht, dass sie auch automatisch legal ist. Es ist nationale Angelegenheit zu definieren, ob eine Anfrage legal und angemessen ist oder nicht.“
[Handover interface for the request and delievery of retained data, v0.4, Abschnitt 7.5.2]
Also bitte. Einige der Anfragen werden nicht notwendigerweise legal sein. Wie in Deutschland zum Beispiel. Und Deutsche halten sich immer an das Gesetz und die Zweckbindung von Daten, wie man schon am Umgang mit den Daten der Mautbrücken sieht. Nichts zu befürchten. Alles Panikmache.