Oder aber meine juristische Ausbildung ist nicht so detailiert erfolgt, wie es nötig wäre.
Die Linksfraktion hatte im Bundestag einen Antrag auf Information über den Bundeswehreinsatz während des G8-Gipfels gestellt.
Hier der Text der vorläufigen AusredeAntwort:
Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung weist den Vorwurf zurück, sie hätte den Bundestag unzureichend über die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr während des G8-Gipfels informiert. In ihrer Antwort (16/7427) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/7228) weist die Regierung jedoch darauf hin, dass eine vorherige Bekanntgabe detaillierter Informationen über Unterstützungsleistungen der Streitkräfte im Inland nach Artikel 35 des Grundgesetzes den ungefährdeten Ablauf gefährde.
Nach Auskunft der Regierung liegen derzeit sechs positiv entschiedene Anträge auf Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Zuge der Amtshilfe vor; diese seien vom Bundespräsidialamt und dem Bundeskanzleramt gestellt worden. Im Wesentlichen handele es sich dabei um die Bereitstellung von medizinischem Personal im Umfang von zwei bis vier Soldaten und Fahrzeugen für offizielle Veranstaltungen. Zudem lägen derzeit drei weitere Anträge auf Unterstützungsleistungen im Zuge der Amtshilfe vor, die noch nicht abschließend bearbeitet seien. Darüber hinaus seien derzeit acht Anträge auf Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter, das heißt nichtstaatlicher Stellen, entschieden worden.
Artikel 35 des Grundgesetzes soll also den Einsatz rechtfertigen. Zapzarap… Copy+Paste:
Artikel 35
(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.
(2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.
(3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen. Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.
(Hervorhebung netzpfa.de)
Meine Interpretation des Gesetzestextes gestattet den Einsatz des BGS (oder mitlerweile Bundespolizei), falls die Polizei mit einer gesellschaftlichen Situation nicht zurecht kommt. Die Streitkräfte (Bundeswehr) werden nur im Zusammenhang mit Naturkatastrophen, oder Unglücksfällen erwähnt, dürften also eigentlich nicht zur (abstrakten) Gefahrenprävention eingesetzt werden.
Das überwiegend medizinisches Personal eingesetzt wurde, kann ich mir nicht so recht vorstellen. Vielleicht war der Flieger ja ein ganz neuer Medizintornado, der Medipacks abgeworfen hat?
Vielleicht findet sich ja ein Leser, der mir das mit dem Artikel 35 erklären kann.
(Bild von 37sechsblogger)