Im Fontblog wurde der Ã?ffentlichkeit die auf der DIN-Schablonierschrift basierte Schrift Namens Parole des FontShops und Dataloo vorgestellt. Es handelt sich um eine mir sehr sympathische Schrift zum Thema Stasi 2.0 mit einigen chiquen Extras wie Politikerköpfen im Schablonenstil und OpenType Kontextsensitiv-Spielereien.
Die Schriftart ist unter der Creative Commons Attribution-ShareAlike 2.5 Lizenz zu haben, was besonders dem Web2.0-Blogger in mir sehr gut gefällt. Die wesentlichen Merkmale dieser Lizenz sind: Man darf das Lizensierte weitergeben und ‚remixen‘, also nach belieben Verändern, solange man die resultierenden Werke unter der gleichen Lizenz weitergibt und den Ursprungsautoren kenntlich macht.
Im Blogeintrag kann man dann jedoch lesen:
Was darf man mit Parole machen? Fast alles, auÃ?er den Font selbst zum Download anbieten und ihn verändern
Die der auf dataloo.de als .zip erhältliche Schriftart beinhaltet auch noch eine PDF-Datei mit Nutzungsbedingungen, in denen nochmal etwas genauer aufgeführt ist, dass Creative Commons nicht gleich Creative Commons ist:
2.2. Sie dürfen eine Sicherungskopie der Schrift-Software anfertigen und diese zur privaten Nutzung weitergeben.
2.3. Sie dürfen eine Kopie der Schrift-Software, die zur Erstellung eines bestimmten Dokuments verwendet worden ist, an ein kommerzielles Belichtungsstudio oder eine Druckerei zur unveränderten Ausgabe dieses Dokumentes geben.
2.4. Sie dürfen die Schrift-Software in Dokumente einbetten, entweder als gerasterte Darstellung der Schrift-Software (z.B. ein GIF, JPG) oder als Subset der Schrift-Software, solange (i) das Dokument in einem sicheren Format verbreitet wird, das nur das Ansehen und Drucken, aber nicht das Editieren des Dokuments
erlaubt und (ii) das Dokument kein Kommerzielles Produkt ist.
2.5. Mit Ausnahme von Ziff. 2.2. bis 2.4. dürfen Sie die Schrift-Software nicht vervielfältigen oder dies Dritten gestatten, insbesondere der Vertrieb per Download ist untersagt. Sämtliche Kopien der Schrift-Software müssen dieselben Hinweise auf Urheberrechte, Gewerbliche Schutzrechte oder Geheimhaltungshinweise enthalten wie die Originalvorlage.
2.6. Sie dürfen die Schrift-Software nicht modifizieren, anpassen, übersetzen, dekompilieren, einem Reverse Engineering unterziehen, verändern oder versuchen, den Quellcode zu ermitteln. Wenn Sie Modifikationen an der Schrift-Software wünschen, müssen Sie das schriftliches Einverständnis der Herausgeber einholen.
(Hervorhebung von mir)
Natürlich ist es als Urheber ihr gutes Recht [Nachtrag: nach Erlaubnis der Originalautoren], einer Lizenz nach Belieben ein paar Klauseln hinzuzufügen, aber man hätte doch gleich die Finger vom Buzzword „Creative Commons“ lassen können – so wäre wenigstens der fahle Beigeschmack garnicht erst aufgekommen und man hätte sich über die Geste und die Schriftart noch ein wenig mehr freuen können.
Update, 16:00 Uhr: In den Kommentaren finden sich verständliche Erklärungen der kreativen Köpfe, die durchaus lesenswert sind. (Kurzform: Remix erwünscht, Massen-Download-Portale sollen aber bitte drauÃ?en bleiben. Kann ich gut nachvollziehen.)
Jetzt müssten nur Menschen, die sich damit auskennen, entscheiden, ob eine englische Lizenz mit direktem Link zu der deutschen Version auch in Deutschland ihre Gültigkeit behält. Das maÃ?e ich mir als Nicht-Anwalt nicht an 😉
Update 2(.5), 17:30-17:40: Debianist Maik hat in einem etwas agressiven aber recht versiert scheinenden Kommentar angemerkt, dass die CC-Lizenz explizit Erweiterungen der Nutzungsvereinbarung ausschlieÃ?t. Anscheinend gibt es mit der Lizenz also doch mehr Probleme als nur ein wenig Verwirrung meinerseits und missverständlichen Formulierungen in den Nutzungsbedingungen.
Wie es scheint, ist die CC-Lizenz also für diesen Zweck etwas restriktiv. Ich hoffe, die angestrebte Lizenzänderung klappt ohne Probleme.
Update 3, 25.4. 14:00: Endupdate: „Parole“ ist jetzt, wie anzunehmen ist, schweren Herzens uneingeschränkt auf CC umgestellt worden. Eigentlich wollte ich allen Beteiligten garnicht so viel Arbeit machen, bin aber im Endeffekt froh, selbst einiges über das so, ähm, ‚interessante‘ Thema Lizenzrecht (bzw. die tatsächlich interessante, aber in diesem Fall kopfschmerzbereitende CC-Lizenz) gelernt zu haben. Ich hoffe, alle Beteiligten sehen es genauso und der Hauptfokus kann endlich wieder auf den künstlerischen Wert und nicht weiter auf die Lizenzen eines Werkes gerichtet werden.